Allgemeine Geschäftsbedingungen

von

Bastian Klein Coaching GbR Dornhaldeweg 13 71540 Murrhardt
(1) Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden Anwendung für alle Verträge über Leistungen zwischen Bastian Klein Coaching GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber, sofern dieser als Unternehmer gem. §14 BGB auftritt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Zur Wahrung der Schriftform genügt hierbei eine einfache E-Mail.
(3) Abweichungen sowie individuelle Abreden im Einzelfall haben stets Vorrang vor diesen AGB, gem. 305b BGB.

(2) Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt einzelfallbezogene Beratungs-Dienstleistungen in den folgenden Bereichen: a) Mindset- und Persönlichkeitsentwicklung b) Lead-Generierung
(2) Sämtliche von dem Auftragnehmer abgegebene Angebote sind freibleibend und unverbindlich, solange diese nicht explizit als verbindlich bezeichnet sind.
(3) Im Rahmen des Vertrags besteht eine gewisse Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Ausführung der Beratungs-Dienstleistung bei dem Auftragnehmer. Elementare Grundlage für die Vertragserfüllung ist neben dem Angebotsinhalt die individuelle Absprache über weitere individuelle Einzelheiten mit dem Auftraggeber.
(4) Die Beratungs-Dienstleistung erfolgt auf Grundlage individueller Gespräche und individueller Beratung des Auftraggebers. Der Auftraggeber entscheidet dabei stets selbst, ob und inwieweit er diese umsetzt. Eine Überprüfung der Ergebnisse aus der Beratungs- Dienstleistung findet nicht statt.
(5) Zur Durchführung der Beratungs-Dienstleistung stehen primär synchrone Videokonferenzen zur Verfügung. Aufgezeichnetes Videomaterial und eine Community- Plattform stehen nur ergänzend zur Verfügung.
(6) Es wird weder ein bestimmter Erfolg noch ein messbares Ergebnis geschuldet. Ein konkretes Ergebnis hängt wesentlich von der aktiven Mitwirkung und Umsetzung durch den Auftraggeber ab.
(7) Jegliche Änderungswünsche des Vertrags bedürfen der Textform.

(3) Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer sämtliche für die Beratung notwendigen Informationen, die zur Vertragserfüllung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftragnehmer bietet für die Erbringung der Beratungs-Dienstleistung Sitzungen in Präsenz aber auch per synchroner Live-Videokonferenz an. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die technischen Zugangsvoraussetzungen verfügt, um an letzterer teilzunehmen.
(3) Die genaue Ausgestaltung, Themen und Schwerpunkte der Beratung können flexibel angepasst werden.
(4) Es besteht keine Verpflichtung beiderseits, bestimmte Inhalte zu behandeln oder in einer vorgegebenen Reihenfolge zu bearbeiten.
(5) Der Auftraggeber behandelt die Inhalte während und auch nach der Vertragserfüllung streng vertraulich und berücksichtigt hierbei insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorgaben im Umgang mit personenbezogenen Daten gem. aller datenschutzrechtlich relevanten Gesetze.
(6) Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung seiner Leistungserbringung einzelne Teile, die er nicht in eigener Person zu erbringen hat, Dritte hinzuziehen, gem. § 267 BGB.
(7) Der Auftraggeber ist für seine physische und psychische Gesundheit während der Dienstleistungserbringung selbst verantwortlich, die Dienstleistung ersetzt keine psychologische Behandlung, obwohl hierzu Berühungspunkte auftreten können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ggf. erforderliche ärztliche oder therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

(4) Zahlungskonditionen
(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Alle genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich stets zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer i.H.v. von derzeit 19%.
(2) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, besteht die Pflicht zur Zahlung einer Ratenzahlung im Rahmen der im Vertrag vereinbarten Konditionen.
(3) Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist je Rate kommt der Auftraggeber in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung von weitergehenden Verzugsschäden bleiben hiervon unberührt. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt ebenso unberührt.
(4) Der Auftraggeber kann nur mit einer rechtskräftigen und unbestrittenen Forderung gegenüber dem Auftragnehmer aufrechnen.
(5) Wird die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer eine höhere Vorauszahlung verlangen, noch nicht erbrachte Leistungen zurückbehalten, sowie die Fortsetzung resp. Fertigstellung seiner Leistung einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

(5) Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt, begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Der Ausschluss resp. die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch gefährdet wird, sowie bei Fehlen vertraglich zugesicherter Eigenschaften. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen nicht, wenn der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
(4) Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers.

(6) Schlussbestimmungen
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, ab Vertragsschluss den Namen als auch die Adresse einer Internetpräsenz vom Auftraggeber als Referenz zu nutzen und auch auf eigenen Kommunikationskanälen zu werben, sofern nichts anderes diesbezüglich vereinbart worden ist.
(2) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen berührt die übrigen Bedingungen nicht.
(3) Für diese AGB und alle individuellen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.